Allgemeine Geschäftsbedingungen
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Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsbereich von WATCHMAN Security Services GmbH (nachfolgend „Firma“). Die Firma bietet insbesondere folgende Dienstleistungen an:
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Ausbildungen für Privatpersonen und Sicherheitspersonal
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Verkauf von Einsatzmaterial und Bekleidung
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Vertragsabschluss
Der Vertragsabschluss kommt durch die Annahme einer Offerte oder Buchung einer Dienstleistung durch den Kunden zustande. Ein Vertrag gilt in jedem Fall als abgeschlossen, wenn der Kunde eine Dienstleistung der Firma in Anspruch nimmt.
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Preise
Sofern nicht anders offeriert, verstehen sich alle Preise in Schweizer Franken (CHF), exklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer (MwSt) und allfällig weiterer anwendbarer Steuern. Die Firma behält sich Preisänderungen jederzeit vor. Massgeblich sind die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise.
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Bezahlung
Die Firma akzeptiert folgende Zahlungsmethoden: Rechnung, Vorauskasse, TWINT, Kreditkarte oder Barzahlung vor Ort. Der Rechnungsbetrag ist spätestens 30 Tage nach Rechnungsdatum zu begleichen. Nach Ablauf dieser Frist erfolgt eine Mahnung. Bei Verstreichen der Mahnfrist tritt automatisch Zahlungsverzug ein, wobei Verzugszinsen in der Höhe von 5 % geschuldet sind. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist ausgeschlossen. Bei hohen Beträgen kann eine Anzahlung verlangt werden. Bei Zahlungsverzug behält sich die Firma vor, die Lieferung oder Dienstleistung zu verweigern.
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Rücktritt vom Vertragsverhältnis
Tritt der Kunde von einem verbindlichen Vertragsverhältnis zurück, gelten folgende Rückvergütungsregelungen:
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14–8 Tage vor Dienstleistungsbeginn: 50 % der Gesamtkosten
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7–3 Tage vor Dienstleistungsbeginn: 75 % der Gesamtkosten
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3–0 Tage vor Dienstleistungsbeginn: 100 % der Gesamtkosten
Die Firma behält sich vor, bei ungenügender Teilnehmerzahl Kurse abzusagen. Betroffene Kunden werden schriftlich per E-Mail informiert und nach Absprache zu einem Ersatztermin eingeladen.
Pflichten der Firma
6.1 Dienstleistungserbringung: Sofern nicht anders vereinbart, erbringt die Firma die vereinbarten Leistungen fachgerecht.
6.2 Einsatz von Hilfspersonen: Beide Vertragsparteien sind berechtigt, Hilfspersonen unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben beizuziehen.
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Pflichten des Kunden
Der Kunde verpflichtet sich, alle zur Leistungserbringung erforderlichen Vorkehrungen rechtzeitig zu treffen (z. B. Bereitstellung relevanter Informationen und Unterlagen). Jeder Kunde muss zudem die Ausbildungsvereinbarung der Firma akzeptieren.
Zusätzliche Teilnahmebedingungen
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Alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer – mit Ausnahme von Angehörigen staatlicher Behörden sowie Mitarbeitenden von WATCHMAN Security Services GmbH – haben am Kurstag einen aktuellen Strafregisterauszug des Kantons Bern (ZSRA), nicht älter als drei Monate, im Original vorzulegen (keine Kopien). Seit dem 01.01.2018 ist der Nachweis eines einwandfreien Leumunds Voraussetzung für die Tätigkeit in der Sicherheitsbranche. Antragsformulare können kostenpflichtig über das EJPD online oder bei Polizeidienststellen bezogen werden.Für Erste-Hilfe-Ausbildungen entfällt die Pflicht zur Vorlage des Strafregisterauszugs.
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Gemäss dem Schweizer Waffengesetz ist es der Firma (WATCHMAN Security Services GmbH) untersagt, Personen aus folgenden Ländern auf Faustfeuerwaffen auszubilden: Albanien, Algerien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Mazedonien, Serbien, Sri Lanka und Türkei (Anpassung Waffengesetz vom 12.02.2014, gültig ab 15.03.2014).
Gewährleistung
Die Firma gewährleistet eine branchenübliche Ausführung der vereinbarten Dienstleistungen.
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Haftung
Die Haftung für indirekte Schäden und Folgeschäden wird ausgeschlossen. Für direkte Schäden haftet die Firma maximal in Höhe des Verkaufspreises der betroffenen Dienstleistung – ausser bei grobfahrlässiger oder vorsätzlicher Schädigung. Die Haftung für Hilfspersonen wird ausgeschlossen. Der Kunde nimmt insbesondere zur Kenntnis:
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dass körperliche Übungen im Rahmen der Ausbildung mit Risiken verbunden sind,
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dass bei unsachgemässer Ausführung Selbst- oder Fremdverletzungen möglich sind,
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dass die Firma und deren Instruktoren keine Haftung für Verletzungen oder Schäden übernehmen,
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dass er selbst für eine ausreichende Unfallversicherung verantwortlich ist,
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dass keine Vorstrafen oder relevante Einträge im Strafregister (z. B. wegen Gewalt oder Delikten) vorliegen dürfen. Bei Verstössen kann die Teilnahme verweigert werden; ein Anspruch auf Rückerstattung entfällt,
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dass die Firma nicht für übertragbare Krankheiten haftet,
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dass bei Krankheitssymptomen keine Teilnahme zulässig ist und ein Ausschluss erfolgen kann (es gelten die Rücktrittsregelungen gemäss Ziffer 5).
Immaterialgüterrechte
Sämtliche Rechte an Produkten, Dienstleistungen und Marken verbleiben bei der Firma oder deren Lizenzgebern. Eine Weitergabe, Veröffentlichung oder sonstige Nutzung von Unterlagen, Texten, Bildern etc. bedarf der ausdrücklichen Genehmigung. Der Kunde ist für die Wahrung etwaiger Rechte Dritter verantwortlich.
Datenschutz
Die Firma darf erhobene Kundendaten zur Vertragserfüllung verarbeiten. Eine Weitergabe an Behörden oder Dritte erfolgt nur bei gesetzlicher Pflicht oder ausdrücklicher Zustimmung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung und Nutzung seiner Daten sowie mit deren Verwendung zu Marketingzwecken (sofern nicht ausdrücklich widersprochen) einverstanden. Daten können an Partnerfirmen zur Vertragserfüllung weitergegeben werden.
Änderungen
Die Firma kann die AGB jederzeit anpassen. Die neue Version tritt 30 Tage nach Veröffentlichung auf der Website www.sicherheitsausbildungen.ch in Kraft. Für bestehende Verträge gilt die zum Vertragsabschluss gültige Version, es sei denn, der Kunde stimmt einer neueren Version zu.
Priorität
Diese AGB ersetzen alle früheren Fassungen. Abweichende Individualvereinbarungen gelten nur, wenn sie diese AGB ergänzen oder ersetzen und ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
Salvatorische Klausel
Sollte eine Klausel dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die ungültige Bestimmung wird durch eine gültige Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.
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Vertraulichkeit
Beide Parteien sowie beigezogene Hilfspersonen verpflichten sich zur Vertraulichkeit über sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen – auch über die Vertragsdauer hinaus.
Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Kriege, Terrorismus, Streiks, Erkrankung des Ausbildners etc.) ist die Firma von der Leistungspflicht befreit. Dauert der Zustand länger als 30 Tage, kann der Vertrag aufgelöst werden; bereits geleistete Zahlungen werden zurückerstattet. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.
Anwendbares Recht / Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz der Firma, wobei es der Firma freisteht, am Sitz des Kunden zu klagen. Das UN-Kaufrecht (CISG) ist ausgeschlossen.
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Sicherheit
Höchste Qualitätsstandards

Professionalität – Durchdachte Strategie und präzise Planung

Kompetenz – Tiefgehendes Fachwissen und Expertise
