top of page
silhouette-of-confident-businesspeople.jpg
Start: Willkommen

AGB's

​

Anwendbarkeit / Gültigkeit 

Diese allgemeinen Vertragsbedingungen sind ergänzend als integrierter Vertragsbestandteil der Auftragsbestätigung bzw. dem Vertrag beigelegt und regeln grundsätzlich alle dort nicht erwähnten Punkte. Bei Abweichungen hat der Text in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag Vorrang. Anderslautende Bestimmungen bedingen die Schriftlichkeit und müssen in der Auftragsbestätigung bzw. im Vertrag ausdrücklich aufgeführt sein. 

​

Vertragsabschluss  

Das Vertragsverhältnis wird entweder durch beidseitig unterzeichneten Vertrag oder durch eine schriftliche Auftragsbestätigung seitens der WATCHMAN Academy oder durch Rechnungsstellung geschlossen. Die WATCHMAN Academy aus praktikablen oder zeitlichen Gründen auf eine schriftliche Vertragsgegenzeichnung / Auftragserteilung verzichten. Der Adressat/Empfänger der Auftragsbestätigung gilt ohne sofortigen Gegenbericht an die WATCHMAN Academy als rechtlich verbindlicher Auftraggeber. Die WATCHMAN Academy behält sich ausdrücklich das Recht vor, für verschiedene Ausbildungen unterschiedliche Zulassungskriterien festzulegen und ohne Angaben von Gründen, Personen die Teilnahme zu verweigern. 

 

Vertragsmodifikation 

Grundsätzlich sind die vereinbarten Dienstleistungen nach Art, Umfang und Konditionen verbindlich. Einzelne Anpassungen, etwa im Sinne von Ausbildungsverlängerungen / -Verkürzungen, sind bei gegenseitigem Einverständnis möglich. Eine ganze oder teilweise Annullierung oder Verschiebung der Ausbildung durch den Auftraggeber berechtigt die WATCHMAN Academy, die ihr daraus entstandenen Kosten und Umtriebe vollumfänglich in Rechnung zu stellen. 

​

Anmeldung 

Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Bei bereits ausgebuchten Veranstaltungen wird der Kunde verständigt und über die nächsten freien Termine informiert. Sowohl Anmeldungen als auch Anmeldebestätigungen und Rechnungsstellungen können per Mail erfolgen. Die Anmeldung verpflichtet zur Teilnahme an der ganzen Ausbildung. Die Anmeldung ist persönlich und kann ohne Rücksprache mit WATCHMAN Academy nicht auf Dritte übertragen werden. Mit der Anmeldung werden die AVB-A vorbehaltlos anerkannt. 

 

Ausbildungsgebühren 

Die Ausbildungsgebühren umfassen namentlich folgende Leistungen: Durchführung, Ausbildungsunterlagen, Nutzung von Schulungsräumen und deren technischen Einrichtungen. Die WATCHMAN Academy behält sich das Recht vor, einzelne Leistungen (Nutzung von Schulungsräumen und deren technischen Einrichtungen) an den Kunden abzutreten. 

 

Zahlungsmodalitäten 

Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel auf postalischem Weg oder alternativ auf elektronischem Weg per Mail. Die Ausbildungsgebühr kann vor Ausbildungsbeginn eingefordert werden. In Einzelfällen kann auch die Bareinnahme angewendet werden. Der auf der Rechnung aufgeführte Zahlungstermin ist verbindlich.

Besteht eine Ausbildung aus mehreren Einheiten, kann das gesamte Entgelt vor Beginn der ersten Ausbildungseinheit eingefordert werden. WATCHMAN Academy behält sich vor, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Teilnehmer von der Ausbildung auszuschließen, wenn der Rechnungsbetrag nicht vor Ausbildungsbeginn beglichen wurde. Die Haftung der WATCHMAN Academy für daraus entstandene Schäden ist ausgeschlossen. 

 

Absage, Ausfall und Verschiebung 

 Bei ungenügender Teilnehmerzahl wird die Ausbildung in der Regel nicht durchgeführt. Bei zu wenigen Anmeldungen kann es in Einzelfällen vorkommen, dass die Ausbildung unter Vorbehalt des Einverständnisses der Kunden und entsprechender Erhöhung der Ausbildungsgebühr durchgeführt wird. Bei Absagen, insbesondere wenn für eine Ausbildung nicht genügend Anmeldungen vorliegen oder die Ausbildung aus nicht von WATCHMAN Academy zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss, werden bereits bezahlte Ausbildungsgebühren vollständig zurückerstattet. Müssen einzelne Ausbildungseinheiten abgesagt werden und ist eine Nachholung zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich, werden den Kunden die Ausbildungsgebühren anteilmässig zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadenersatzansprüche, stehen dem Kunden nicht zu. Fällt ein Ausbilder oder ein Referent aus, kann WATCHMAN Academy eine andere Person einsetzen. 

 

Rücktritt / Abmeldungen 

Der Kunde kann vom Vertrag nur zurücktreten, wenn er den Rücktritt vor Beginn der Ausbildung schriftlich der WATCHMAN Academy mitteilt. Als Abmeldedatum gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der WATCHMAN Academy. Bei einem Rücktritt werden die folgenden Annullationsgebühren / Umtriebsentschädigungen fällig. Der Kunde hat kein Anrecht, einen bestätigten Ausbildungstermin zu verschieben. Wird ein bestätigter Ausbildungstermin vom Kunden verschoben, so werden die Annullationsgebühren / Umtriebsentschädigungen fällig. 

 

Bei Buchung eines Einzelkurses oder für Privatpersonen

- 30 bis 15 Tage vor Beginn                                            50% der Ausbildungsgebühr

- 14 bis 7 Tage vor Beginn                                              75% der Ausbildungsgebühr
- spätere Abmeldungen / Nichterscheinen                      100% der Ausbildungsgebühr 

 

In begründeten Härtefällen können von der WATCHMAN Academy Ausnahmen bewilligt werden. Bei Krankheit und Unfall ist zudem ein Arztzeugnis einzureichen. Versäumte Lektionen können grundsätzlich nicht nachgeholt werden und es erfolgt auch keine Rückerstattung von Ausbildungsgebühren. Die Stellung von Ersatzteilnehmer ist nach Prüfung und Bestätigung durch WATCHMAN Academy möglich. 

 

Ausschluss von der Teilnahme 

WATCHMAN Academy ist berechtigt Teilnehmer in besonderen Fällen, z. B. bei wiederholter Störung der Ausbildung oder des Betriebsablaufs, von der weiteren Teilnahme auszuschließen. Eine Rückerstattung der Ausbildungsgebühr erfolgt nicht. 

 

Haftung und Schadenersatz 

Bei Ausfall eines Kurses durch Krankheit eines Ausbilders bzw. Referenten, höherer Gewalt oder sonstigen unvorhersehbaren Ereignissen, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Kurs. WATCHMAN Academy kann in diesen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten oder Ausgleichszahlungen für Arbeitsausfälle haftbar gemacht werden. Generell gilt, dass die WATCHMAN Academy bei Ausfall einer Ausbildungsveranstaltung nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit haftbar gemacht werden kann. WATCHMAN Academy haftet nicht für Schäden, die mittelbar oder unmittelbar durch das Abhalten einer Ausbildungsveranstaltung entstanden sind - es sei denn, diese Schäden wurden durch WATCHMAN Academy vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht. Bei Übertragungen an Dritte haftet die WATCHMAN Academy nur für die sorgfältige Auswahl und Instruktion dieser Personen. 

 

WATCHMAN Academy haftet nicht für mittelbare Schäden, insbesondere entgangenem Gewinn oder sonstigen Ansprüchen Dritter. Für den Verlust oder die Beschädigung von Wertsachen oder sonstigen Gegenständen der Teilnehmer, wird seitens der WATCHMAN Academy keine Haftung übernommen. Die WATCHMAN Academy haftet insbesondere nicht für Schäden, die auf technische Mängel an Installationen und Apparaten zurückzuführen sind. Im Übrigen ist die Haftung der WATCHMAN Academy subsidiär; sie entbindet den Auftraggeber/Kursteilnehmer nicht von der Pflicht des Abschlusses der notwendigen Versicherungen. Allfällige Forderungen gegenüber der WATCHMAN Academy sind innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach dem Schadenereignis schriftlich anzumelden, andernfalls gelten sie als verwirkt. Die WATCHMAN Academy haftet nicht für unterlassene oder verzögerte Dienstleistungen, welche auf Unfälle, Fehlleistungen Dritter (z.B. Unterbruch des Telekommunikationsnetzes bzw. Stromversorgung) oder auf Behinderungen im Straßenverkehr zurückzuführen sind. 

 

Unterbeauftragte 

Die WATCHMAN Academy ist befugt, im Bedarfsfall Leistungen durch qualifizierte Unterbeauftragte erbringen zu lassen. 

Versicherung des Teilnehmers Die Teilnahme an WATCHMAN Academy Ausbildungen erfolgt auf eigene Verantwortung, die Versicherung ist Sache des Kunden / bzw. der Teilnehmer/ innen. 

Einsicht in die Unterlagen 

 Der Auftraggeber kann Einsicht, in die seinen Auftrag betreffenden Unterlagen verlangen. 

 

Urheberrechte 

Der Kunde verpflichtet sich, die Urheberrechte der WATCHMAN Academy anzuerkennen, einzuhalten und die ausgehändigten Dokumente in analoger oder elektronischer Form weder zu kopieren, zu verändern, noch an Dritte weiterzugeben. Alle Rechte verbleiben bei der WATCHMAN Security Services GmbH; Übersetzungen, Nachdruck und Vervielfältigung der Unterlagen dürfen - auch auszugsweise - nur mit schriftlicher Genehmigung der WATCHMAN Academy erfolgen.  

 

Datenschutz 

Der Kunde verpflichtet sich mit der Verarbeitung ihrer persönlichen Daten insoweit einverstanden, wie diese für die Abwicklung der damit verbundenen Geschäftsabläufe erforderlich sind. Die WATCHMAN Academy verpflichtet sich, alle kundenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und keinem Dritten - kostenpflichtig oder unentgeltlich - zur weiteren Bearbeitung zur Verfügung zu stellen. 

 

Auf alle Verträge mit der WATCHMAN Academy ist schweizerisches Recht anwendbar; der Gerichtsstand ist Zürich. 

​

​

Beginnen Sie Ihre Erfolgsgeschichte in der Watchman
Academy.

bottom of page